Beitragsordnung für Ordentliche Mitglieder

 

Erster Verein der Freunde von Alttraktoren und landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen zu Bad Oeynhausen e.V.
(Treckerverein Bad Oeynhausen e.V.)

Beitragsordnung vom 22.04.2022

 

§ 1 Allgemeines

 

Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden.

 

§ 2 Höhe der Mitgliedsbeiträge

  1. Der Regelbeitragssatz beträgt 40,00 € p.a.
  2. Der reduzierte Beitragssatz beträgt 20,00 € p.a.
  3. Nachwuchsmitglieder sind Personen unter 18 Jahren und zahlen keinen Beitrag.
  4. Noch in der Ausbildung befindliche Personen über 18 Jahre zahlen den reduzierten Mitgliedsbeitrag.

§ 3 Beginn und Ende der Beitragspflicht

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird erstmalig sowie bei der Neuaufnahme von Mitgliedern mit der Mitgliedschaft gemäß § 6 der Satzung zur Zahlung fällig.
  2. Geht ein Aufnahmegesuch auf Mitgliedschaft im Verein beim Vorstand nach dem 31. Oktober eines Kalenderjahres ein, so wird ein Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr nicht mehr erhoben.
  3. Endet die Mitgliedschaft im Verein, gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des im Voraus entrichteten Mitgliedsbeitrages.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung des Beitrages; Mahnung

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils am 1. März eines Kalenderjahres im Voraus fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
  2. Für Mahnungen und Lastschriftrückläufer erhebt der Verein eine Gebühr in Höhe von 6,00 €.

§ 5 Ausschluss

 

Der Vorstand hat das Recht, jedes Mitglied, das nach einer Mahnung den Beitrag nicht entrichtet hat, vom Verein auszuschließen.

 

§ 6 Gültigkeit der Beitragsordnung

 

Die Beitragsordnung gilt ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.

 

Der Vorstand
Bad Oeynhausen, 22.04.2022