Beitragsordnung für Ordentliche Mitglieder
Erster Verein der Freunde von Alttraktoren und landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen zu Bad Oeynhausen e.V.
(Treckerverein Bad Oeynhausen e.V.)
Beitragsordnung vom 22.04.2022
§ 1 Allgemeines
Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden.
§ 2 Höhe der Mitgliedsbeiträge
- Der Regelbeitragssatz beträgt 40,00 € p.a.
- Der reduzierte Beitragssatz beträgt 20,00 € p.a.
- Nachwuchsmitglieder sind Personen unter 18 Jahren und zahlen keinen
Beitrag.
- Noch in der Ausbildung befindliche Personen über 18 Jahre zahlen den
reduzierten Mitgliedsbeitrag.
§ 3 Beginn und Ende der Beitragspflicht
- Der Mitgliedsbeitrag wird erstmalig sowie bei der Neuaufnahme von Mitgliedern mit der Mitgliedschaft gemäß § 6 der
Satzung zur Zahlung fällig.
- Geht ein Aufnahmegesuch auf Mitgliedschaft im Verein beim Vorstand nach dem 31. Oktober eines
Kalenderjahres ein, so wird ein Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr nicht mehr erhoben.
- Endet die Mitgliedschaft im Verein, gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des im Voraus
entrichteten Mitgliedsbeitrages.
§ 4 Fälligkeit und Zahlung des Beitrages; Mahnung
- Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils am 1. März eines Kalenderjahres im Voraus fällig. Der Mitgliedsbeitrag
wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
- Für Mahnungen und Lastschriftrückläufer erhebt der Verein eine Gebühr in Höhe von 6,00 €.
§ 5 Ausschluss
Der Vorstand hat das Recht, jedes Mitglied, das nach einer Mahnung den Beitrag nicht entrichtet hat, vom Verein auszuschließen.
§ 6 Gültigkeit der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung gilt ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie hat Gültigkeit, bis durch die
Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.
Der Vorstand
Bad Oeynhausen, 22.04.2022