Beitragsordnung für Tagesmitgliedschaft

 

Erster Verein der Freunde von Alttraktoren und landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen zu Bad Oeynhausen e.V.
(Treckerverein Bad Oeynhausen e.V.)

Beitragsordnung vom 22.04.2022

 

§ 1 Allgemeines

 

Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden.

 

§ 2 Höhe des Mitgliedsbeitrags

  1. Der Regelbeitragssatz beträgt 18 € pro Tag.

§ 3 Beginn und Ende der Beitragspflicht

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird sofort mit der Neuaufnahme des Mitglieds gemäß § 6 der Satzung zur Zahlung fällig.
  2. Endet die Mitgliedschaft im Verein, gleich aus welchem Grund, erfolgt keine Rückerstattung des im Voraus entrichteten Mitgliedsbeitrages.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird sofort mit der Aufnahme in den Verein fällig.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird in bar eingezogen.

§ 5 Ausschluss

 

Der Vorstand hat das Recht, jedes Tagesmitglied, das sich nicht satzungskonform verhält, vom Verein auszuschließen.

 

§ 6 Gültigkeit der Beitragsordnung

 

Die Beitragsordnung gilt ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.

 

Der Vorstand
Bad Oeynhausen, 22.04.2022